Hausnotruf und AAL-Systeme im Vergleich: Was zahlt die Pflegekasse?

wiemod Redaktion · Geprüft am 24.08.2026 · Nächste Prüfung: 24.02.2027

Das Wichtigste in Kürze

  • Der klassische Hausnotruf kostet rund 25 bis 30 Euro monatlich; die Pflegekasse zahlt die Hälfte der Grundgebühr, höchstens 23 Euro.
  • Der Zuschuss gibt es unabhängig vom Pflegegrad: Auch ohne anerkannten Grad wird er gezahlt.
  • Smarte Alternativen sind billiger, aber keine rund um die Uhr besetzte Zentrale.

Hausnotruf und AAL-Systeme im Vergleich: Was zahlt die Pflegekasse?

Ein Sturz in der Wohnung, das Telefon ist drei Zimmer weiter: Genau für diesen Moment existiert der Hausnotruf. Die Technik ist ausgereift, aber der Markt ist unübersichtlich geworden. Ein Überblick.

Drei Systemfamilien

1. Klassischer Hausnotruf

Ein Sender am Handgelenk oder als Halskette, ein Basisgerät in der Wohnung, eine rund um die Uhr besetzte Zentrale. Beim Tastendruck spricht die Zentrale über das Basisgerät mit der Person, ruft je nach Vereinbarung Nachbarn, Angehörige oder den Rettungsdienst.

Stärken: ausgereift, zuverlässig, zertifizierte Notfallketten, Funktion auch bei Stromausfall (Akku im Basisgerät). Schwächen: Reichweite endet an der Haustür (außer mit mobilen Varianten), der Knopf muss erreichbar sein.

2. Sturzsensorische Systeme

Diese Geräte erkennen harte Stürze automatisch und rufen dann Hilfe, auch wenn die Person bewusstlos ist oder den Knopf nicht erreicht. Es gibt sie als Wearables (Uhren, Anhänger) oder als raumbezogene Sensoren.

Stärken: Schutz auch bei Bewusstlosigkeit. Schwächen: Fehlalarme, kürzere Akkulaufzeit, meist teurere Monatsgebühren.

3. Smart-Home-basierte Lösungen (AAL)

Bewegungsmelder, Türsensoren und Rauchmelder melden ungewöhnliche Muster an die Familie. Wer morgens um zehn noch nicht in der Küche war, löst eine Nachfrage aus.

Stärken: günstig einsteigbar, unaufdringlich, kombinierbar mit Licht- und Heizungssteuerung. Schwächen: keine zertifizierte Notrufzentrale, Verantwortung liegt bei Angehörigen, Datenschutz genau prüfen (Artikel Smart Home).

Was kostet was?

Richtwerte des Marktes, Stand August 2026:

SystemtypEinmaligMonatlich
Klassischer Hausnotruf0 bis 60 EUR (Anschluss)ca. 25 bis 30 EUR
Sturzsensorisches Wearable0 bis 100 EURca. 30 bis 45 EUR
Smart-Home-Sensorik (Einstieg)100 bis 400 EUR0 bis 10 EUR

Preise schwanken je nach Anbieter und Vertragslaufzeit. Achten Sie auf Mindestvertragsdauer, Kündigungsfristen und was bei Umzug passiert.

Was zahlt die Pflegekasse?

Der Zuschuss nach § 40 Absatz 2 SGB XI ist klar geregelt:

  • Die Pflegekasse übernimmt die Hälfte der monatlichen Grundgebühr (Miete des Geräts), höchstens 23 Euro.
  • Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit bestätigt. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich: Auch Personen ohne anerkannten Grad erhalten den Zuschuss.
  • Anschlusskosten und Kaufpreise werden nicht erstattet.

Praktisch heißt das: Bei einer typischen Grundgebühr von 26 bis 28 Euro bleiben rechnerisch nur wenige Euro eigene Beteiligung übrig. Fragen Sie beim Anbieter nach einem Formular zur direkten Abrechnung mit der Pflegekasse; das spart Ihnen den Reimbursement-Weg.

Quelle: Sozialgesetzbuch XI § 40 Absatz 2, gesetze-im-internet.de; Pflege.de Ratgeber „Hausnotruf: Kosten und Zuschuss". Geprüft am 24.08.2026.

Worauf Sie beim Vertrag achten sollten

  1. Testphase: Seriöse Anbieter bieten zwei bis vier Wochen Probe ohne Kosten.
  2. Schlüsselvereinbarung: Wo ist ein Schlüssel hinterlegt? Wer darf eintreten?
  3. Notfallkontakte: Zwei bis drei Personen mit klaren Absprachen.
  4. Reichweite messen: Funktioniert der Sender im Keller und im Garten?
  5. Laufzeit: Maximal zwölf Monate, besser monatlich kündbar.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad für den Zuschuss?

Nein. Entscheidend ist das ärztliche Attest über die Notwendigkeit. Der Zuschuss ist unabhängig vom Pflegegrad.

Kann ich den Hausnotruf mit ins Urlaubshotel nehmen?

Mobile Varianten mit GPS funktionieren überall dort, wo Mobilfunk empfangen ist. Klassische Festnetz-Geräte nicht.

Quellen und Stand

  • Sozialgesetzbuch XI § 40 Absatz 2: Zuschuss Hausnotruf, gesetze-im-internet.de
  • Pflege.de: Ratgeber Hausnotruf-Kosten und Zuschuss, pflege.de
  • Marktübliche Preise: Anbieterwebsites (JUWO, Johanniter, ASB, Malteser), abgerufen August 2026

Geprüft am 24.08.2026Nächste Prüfung: 24.02.2027

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