Rente, Grundsicherung und Wohngeld: Was steht mir im Alter zu?

wiemod Redaktion · Geprüft am 24.08.2026 · Nächste Prüfung: 24.02.2027

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Renteninformation zeigt Ihre voraussichtliche Rente; sie liegt jährlich im Briefkasten oder online.
  • Grundsicherung ist ein Rechtsanspruch, kein Almosen; Schonvermögen von 10.000 bzw. 20.000 Euro bleibt geschützt.
  • Wohngeld und Grundsicherung lassen sich kombinieren; die Beantragung ist kostenlos.

Rente, Grundsicherung und Wohngeld: Was steht mir im Alter zu?

Viele Menschen bekommen weniger als ihnen zusteht. Nicht weil Behörden geheimnisvoll sind, sondern weil niemand den Überblick über drei Leistungsarten zusammenfasst. Hier ist er.

Säule 1: Die gesetzliche Rente

Ihre Renteninformation lesen

Jedes Jahr ab 27 sendet die Deutsche Rentenversicherung eine Renteninformation: mit Stand der Beitragsjahre und Hochrechnung Ihrer späteren Regelrente. Wer sie nicht mehr hat: Online über das Portal der DRV anfordern (mit Verfahrenskonto) oder telefonisch. Alles Wichtige dazu, von Rentenarten bis Rentenbeginn, erklärt verständlich die offizielle Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Wichtig zu verstehen: Die Hochrechnung unterstellt weiteres Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze. Bei früherem Aussetzen sinkt die Rente pro Monat um 0,3 Prozent Abschlag.

Wann beginnt die Rente?

Die Regelaltersgrenze steigt für Jahrgänge ab 1947 schrittweise auf 67 Jahre. Wer früher gehen will, nimmt Abschläge in Kauf (maximal 14,4 Prozent bei 63er-Eintritt). Details hängen vom Geburtsjahr ab; die Renteninformation nennt Ihre persönliche Grenze.

Hinzuverdienst im Ruhestand

Wer vor der Regelaltersgrenze arbeitet, muss auf Teilbeträge achten (Hinzuverdienstgrenzen); nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Grenzen mehr, aber Steuern können anfallen.

Säule 2: Grundsicherung im Alter

Wenn die Rente nicht reicht, springt die Grundsicherung ein. Sie ist ein Rechtsanspruch aus dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Was sie leistet

Lebensunterhalt inklusive angemessener Warmmiete plus Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem aktuellen Regelsatz plus Kosten der Unterkunft.

Das Schonvermögen

Nicht alles Vermögen wird angerechnet:

  • 10.000 Euro bei Alleinstehenden
  • 20.000 Euro bei Paaren

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, „Die Grundsicherung für Bedürftige" (abgerufen 24.08.2026).

Eine selbstbewohnte angemessene Immobilie bleibt in der Regel geschützt; Details prüft das Sozialamt im Einzelfall.

Die Kinderfrage: oft falsch verstanden

Kinder müssen nur dann für Eltern aufkommen, wenn ihr gemeinsames Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 SGB XII). Darunter: keine Heranziehung, keine Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse. Diese Schwelle macht vielen die Antragstellung erst möglich.

Säule 3: Wohngeld

Wohngeld unterstützt bei hohen Wohnkosten: als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss (Eigentum). Es gilt unabhängig vom Alter und wird einkommensabhängig berechnet.

Rechnerisch interessant: Wohngeld und Grundsicherung können kombiniert werden; das Wohngeldamt rechnet mit dem Sozialamt zusammen. Wer nur einen der beiden Anträge stellt, verschenkt oft Geld.

Antrag: Beim Wohngeldamt der Stadt oder des Kreises; Formulare auch online. Bearbeitung dauert Wochen; rückwirkend gezahlt wird frühestens ab Antragsmonat. Also: früh stellen.

Der praktische Fahrplan

  1. Renteninformation besorgen (DRV-Hotline 0800 1000 4800, gebührenfrei).
  2. Lücke rechnen: Rente minus Fixkosten.
  3. Beratung holen, kostenlos: Sozialverbände (VdK, SoVD), Diakonie, Caritas, Verbraucherzentrale.
  4. Anträge parallel stellen: Grundsicherung beim Sozialamt, Wohngeld beim Wohngeldamt.
  5. Bescheide prüfen lassen, bevor Sie sie akzeptieren. Gegen Ablehnungen hilft Widerspruch innerhalb eines Monats.

Häufige Fragen

Muss ich mein Erspartes aufbrauchen, bevor ich Hilfe bekomme?

Bis zur Schonvermögensgrenze ja, darüber hinaus nein. Für Bestattungskosten und ähnliches gibt es zusätzliche Freibeträge.

Schadet ein Grundsicherungsantrag meinem Ruf oder meiner Familie?

Die Daten sind behördlich geschützt. Und die 100.000-Euro-Grenze für Kinder bedeutet: In sehr vielen Familien ist gar keine Heranziehung möglich.

Dieser Artikel gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen und Stand

  • Deutsche Rentenversicherung: „Die Grundsicherung für Bedürftige" (Schonvermögen 10.000/20.000 EUR), deutsche-rentenversicherung.de. Geprüft: 24.08.2026.
  • Sozialgesetzbuch XII § 94: Heranziehung von Angehörigen ab 100.000 EUR Bruttojahreseinkommen, gesetze-im-internet.de. Geprüft: 24.08.2026.
  • DRV-Renteninformation und Hotline 0800 1000 4800. Geprüft: 24.08.2026.
  • Wohngeld: BMWSB-Ratgeber und Wohngeldrechner des Bundes, bundeswirtschaftsministerium.de. Geprüft: 24.08.2026.

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