Digitale Vorsorge: Was passiert mit E-Mails, Konten und Fotos?
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Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Regelung entscheiden Nutzungsbedingungen; mit Vorsorgevollmacht oder Notfallordner entscheiden Sie.
- Ein Kontenüberblick ohne Passwörter reicht als Start.
- Passwörter niemals offen hinterlegen: versiegelte Umschläge oder Passwortmanager.
Digitale Vorsorge: Was passiert mit E-Mails, Konten und Fotos?
Fotos in der Cloud, ein E-Mail-Konto seit 20 Jahren, Abos, ein Facebook-Profil: Digitaler Besitz wächst unbemerkt. Was daraus wird, wenn Sie nicht mehr selbst handeln können, regeln Sie besser heute als Ihre Familie später im Streit mit Anbietern.
Die Rechtslage kurz
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Digitale Nachlasse fallen grundsätzlich ins Erbe (Urteil BGH III ZR 183/17, Facebook-Fall 2018). Erben können Zugang verlangen wie zum Briefkasten. ABER: Viele Anbieter schreiben in ihren Bedingungen anderes vor und verweisen auf automatische Löschung oder eingeschränkte Profile. Das Ergebnis ist uneinheitlich. Deshalb gilt: Verlassenen Familien bleibt oft nur der Klageweg; vorbereitete Familien haben einfach die Zugänge.
Das Inventar: Ihr erster Schritt
Nehmen Sie eine Stunde und listen Sie (ohne Passwörter!):
- E-Mail-Konten (die Schlüssel zu allem anderen)
- Cloud-Speicher und Fotoarchive
- Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram & Co.)
- Online-Banking und Broker
- Abo-Dienste (Zeitungen, Streaming, Software)
- Shops mit gespeicherten Zahlungsmitteln
- Geräte mit Sperre: Handy, Tablet, Laptop, Smart-TV
Diese Liste gehört in den digitalen Notfallordner.
Was Plattformen selbst anbieten
Die großen Dienste haben Vorkehrungen für den Ernstfall; Namen und Details ändern sich gelegentlich (deshalb: einmal jährlich prüfen):
- Google: Inaktiver Konten-Manager: legt fest, was nach einer gewissen Zeit ohne Anmeldung passiert, inklusive Benachrichtigung einer Vertrauensperson.
- Apple: Digitaler Nachlass: Kontaktpersonen können nach Vorlage von Nachweis und Zugangscode auf Daten zugreifen.
- Meta (Facebook/Instagram): Gedenkzustand oder Kontaktperson für das Profil.
- Microsoft: Zugriff für Erben nur über Nachweisprozess, keine Vorab-Bestimmung möglich.
Wo dürfen Passwörter hin?
Niemals offen in Listen oder auf Klebezetteln am Monitor. Drei saubere Wege:
- Passwortmanager mit Notfallzugang: Apps wie Bitwarden erlauben es, eine Vertrauensperson für den Notfall zu benennen.
- Versiegelte Umschläge: Zugänge handschriftlich, Umschlang zukleben, unterschreiben, in den Notfallordner. Öffnen ist sichtbar.
- Notarverwahrung oder Bankschließfach: für große Vermögen sinnvoll; Kosten beachten.
Das Gespräch mit der Familie
Technik ohne Gespräch hilft wenig. Drei Fragen an Ihre Vertrauensperson:
- Wissen Sie, dass Sie im Notfall für mich handeln sollen?
- Wissen Sie, wo der Ordner liegt?
- Gibt es Wünsche, die Sie für mich umsetzen sollen (zum Beispiel Profil löschen statt Gedenkseite)?
Häufige Fragen
Reicht mein Testament nicht aus?
Ein Testament regelt Vermögen; digitale Zugänge brauchen praktische Handhabe. Beides ergänzt sich; die Kontenliste gehört trotzdem in den Notfallordner, weil sie schneller griffbar ist.
Kann ich meine Konten einfach löschen lassen, solange ich lebe?
Klar, und für manche Dienste ist Aufräumen die beste Vorsorge. Weniger Konte, weniger Risiko.
Dieser Artikel gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen und Stand
- BGH Urteil III ZR 183/17 vom 12.07.2018 (digitales Erbe/Facebook), abrufbar über bgbl.de bzw. juris
- Verbraucherzentrale: Ratgeber „Digitaler Nachlass", verbraucherzentrale.de
- Google (Inaktive-Konten-Manager), Apple (Legacy Contact/Digitaler Nachlass), Meta (Gedenkzustand): Anbieterdokumentation, Stand August 2026
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