Pflegegrad-Antrag: Unterlagen-Checkliste

Checkliste · Version vom 24.08.2026

Pflegegrad-Antrag: Unterlagen-Checkliste

Zweck

Ein Antrag auf einen Pflegegrad wird über die Unterlagen entschieden. Diese Checkliste sammelt alles, was den Weg ordnet: vor dem Antrag, für den Begutachtungstermin und nach der Entscheidung.

So benutzen Sie sie

Arbeiten Sie die Seiten von oben nach unten ab. Das Pflegetagebuch (Seite 2) ist der wichtigste Teil: Führen Sie es mindestens eine Woche vor dem Termin.

Inhalt des PDF (2 Seiten)

Seite 1: Der Weg zum Antrag

Antrag stellen: Beim Pflegekasse-Zuständigen Ihrer Krankenversicherung, telefonisch genügt zunächst. Schreibfaul? Die Kasse muss helfen.

Unterlagen, die hilfreich sind:

  • Ärztliche Berichte und Befunde (falls vorhanden)
  • Medikamentenplan
  • Liste der behandelnden Ärzte, Therapeuten, Pflegedienste
  • Krankenhaus-Entlassberichte der letzten Jahre
  • Namen der Personen, die regelmäßig helfen

Pflegetagebuch: eine Woche vorher beginnen

Täglich notieren (Stichpunkte reichen):

  • Morgens: Braucht die Person Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Anziehen?
  • Tagsüber: Hilfe bei Toilette, Essen, Bewegung, Haushalt?
  • Abend und Nacht: Hilfe beim Zubettgehen? Nachts Hilfe nötig?
  • Wichtig auch: Wie lange dauert jede Hilfe? Wer macht das?

Ehrlich bleiben: Schlechte Tage gehören in das Tagebuch. Verharmlosen kostet Punkte.

Seite 2: Begutachtung und danach

Zum Begutachtungstermin:

  • Pflegebedürftige Person ist zu Hause; wer ist anwesend?
  • Tagebuch liegt bereit; Kopie für den Gutachter
  • Alle Medikamente sichtbar bereitgestellt
  • Hilfsmittel zeigen (Rollator, Haltegriffe, Hausnotruf)
  • Angehörige erzählt selbstständig nichts? Dann vorher besprechen, wer was sagt.

Nach dem Bescheid:

  • Pflegegrad zuerkannt: Leistungen beantragen (das Geld kommt nicht automatisch). Beratungsnachweis beachten.
  • Ablehnung oder niedrigerer Grad als erwartet: Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung möglich, schriftlich oder zur Niederschrift. Hilfe leisten Sozialverbände und Pflegestützpunkte.
  • Fragen offen geblieben: Der Pflegestützpunkt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises berät kostenlos.

Wichtig zu wissen (Stand August 2026):

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Zum Vergleich das monatliche Pflegegeld: Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro.

Quelle: Pflege.de, „Pflegegeld: Höhe und Anspruch", Tabelle Pflegegrad/Pflegegeld, abgerufen am 24.08.2026; DMRZ Ratgeber „Pflegegeld 2026", Tabelle mit Werten für 2025 und 2026 identisch, abgerufen am 24.08.2026.

Version und Stand

Version 1.0 · Stand: August 2026 · wiemod Redaktion Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.