Wohngeld

Lexikon · Geprüft am 24.08.2026

Wohngeld

Kurzdefinition: Wohngeld ist ein Mietzuschuss (für Mieter) bzw. ein Zuschuss zu den Wohnkosten (für Eigentümer) bei geringem Einkommen.

Im Alter relevant, weil die Rente niedrig sein kann, während die Miete steigt. Wohngeld wird nicht als Almosen gezahlt, sondern ist ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen stimmen. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Altersgruppen; Studierende und Rentnerinnen stellen einen erheblichen Teil der Empfänger. Beantragt wird beim Wohngeldamt der Kommune; die Höhe hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab. Wichtig: Wer Wohngeld beantragt, sollte gleichzeitig prüfen, ob auch Grundsicherung in Frage kommt; beide Leistungen schließen sich nicht aus, werden aber miteinander verrechnet.

Beispiel aus dem Alltag: Nach dem Tod ihres Mannes lebt Frau P. von 850 Euro Witwenrente, die Warmmiete ist auf 700 Euro gestiegen. Das Wohngeldamt bewilligt ihr einen monatlichen Zuschuss, sodass sie unter 40 Prozent ihrer Rente für Miete ausgibt.

Verwandte Begriffe: Grundsicherung im Alter, Pflegegrad

Weiterlesen: Rente, Grundsicherung und Wohngeld

Stand: August 2026

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Quellen und Stand

  • Redaktionelle Sammlung; fachliche Einordnung nach verlinkten Beiträgen und den dort genannten amtlichen Quellen.

Geprüft am 24.08.2026Nächste Prüfung: 24.02.2027