Pflegegrad

Lexikon · Geprüft am 24.08.2026

Pflegegrad

Kurzdefinition: Der Pflegegrad misst in fünf Stufen, wie selbstständig jemand noch ist; er bestimmt Anspruch auf Leistungen.

Der Grad wird vom Medizinischen Dienst begutachtet. Gezählt werden sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit oder Therapie sowie Alltag und soziale Kontakte. Nicht nur körperliche Hilfe zählt: Auch Demenz kann zu einem Pflegegrad führen.

Die Leistungen wachsen mit dem Grad. Zum Vergleich das monatliche Pflegegeld (Stand August 2026): Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag von 131 Euro. Pflegegrad 2: 347 Euro. Pflegegrad 3: 599 Euro. Pflegegrad 4: 800 Euro. Pflegegrad 5: 990 Euro.

Quelle: Pflege.de „Pflegegeld: Höhe und Anspruch" und DMRZ Ratgeber „Pflegegeld 2026", beide abgerufen am 24.08.2026.

Beispiel aus dem Alltag: Herr R. kann nach seinem Schlaganfall nicht mehr alleine duschen und sich nicht mehr selbst ankleiden. Seine Frau führt ein Woche Tagebuch, der Antrag auf Pflegegrad 3 wird bewilligt.

Verwandte Begriffe: Hausnotruf, Betreuungsverfügung

Weiterlesen: Pflegegrad beantragen · Checkliste Pflegegrad-Antrag

Stand: August 2026

Dieser Artikel ersetzt keinen Besuch bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Quellen und Stand

  • Redaktionelle Sammlung; fachliche Einordnung nach verlinkten Beiträgen und den dort genannten amtlichen Quellen.

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