Hausnotruf
Lexikon · Geprüft am 24.08.2026
Hausnotruf
Kurzdefinition: Ein Notrufsystem für zu Hause: Senderampe am Körper, Basisgerät in der Wohnung, Gegenstelle immer besetzt.
Im Notfall genügt ein Tastendruck; moderne Systeme erkennen manche Stürze zusätzlich automatisch. Die Zentrale kennt Schlüssel hinterlegt bei Nachbarn und die ärztlichen Angaben. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu den laufenden Kosten: die Hälfte der Miete des Geräts, höchstens 23 Euro monatlich, und zwar unabhängig vom Pflegegrad (§ 40 Absatz 2 SGB XI).
Beispiel aus dem Alltag: Frau D. rutscht in der Badewanne aus. Sie drückt den Knopf, die Zentrale ruft ihre Nachbarin an, die den Schlüssel hat. Nach 20 Minuten sitzt Frau D. wieder auf.
Verwandte Begriffe: AAL, Smart-Home-Notruf, Pflegegrad
Weiterlesen: Hausnotruf und AAL im Vergleich · Sturzprävention zu Hause
Stand: August 2026, Quelle: Sozialgesetzbuch XI § 40 (gesetze-im-internet.de), Pflege.de Ratgeber Hausnotruf-Zuschuss
Quellen und Stand
- Redaktionelle Sammlung; fachliche Einordnung nach verlinkten Beiträgen und den dort genannten amtlichen Quellen.
Geprüft am 24.08.2026Nächste Prüfung: 24.02.2027