Grundsicherung im Alter

Lexikon · Geprüft am 24.08.2026

Grundsicherung im Alter

Kurzdefinition: Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung) hilft, wenn Rente und Ersparnisse für den Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Sie umfasst den Lebensunterhalt plus angemessene Warmmiete und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Vermögen wird angerechnet; ein Schonvermögen bleibt aber geschützt: Bei Alleinstehenden 10.000 Euro, bei Paaren 20.000 Euro (Deutsche Rentenversicherung). Die Eigenheimfrage prüft die Behörde im Einzelfall, eine angemessene selbstbewohnte Immobilie wird meist nicht sofort zum Problem. Beantragt wird beim Sozialamt der Stadt oder des Kreises. Viele Anträge scheitern nicht am Recht, sondern an der Schwelle, sie zu stellen: Der Anspruch besteht unabhängig von den Leistungen der Kinder, solange deren Jahreseinkommen unter bestimmten Grenzen liegt.

Beispiel aus dem Alltag: Herr F. bekommt nach 30 Jahren Teilzeitarbeit eine kleine Rente von 790 Euro. Sein Sohn verdient gut, aber das ist egal: Die Grenzen für Kindereinkommen sind nicht erreicht, Herr F. erhält Grundsicherung aufstockend.

Verwandte Begriffe: Wohngeld, Pflegegrad

Weiterlesen: Rente, Grundsicherung und Wohngeld

Stand: August 2026, Quelle: deutsche-rentenversicherung.de, „Die Grundsicherung für Bedürftige" (Schonvermögen 10.000/20.000 Euro), abgerufen 24.08.2026.

Dieser Artikel gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen und Stand

  • Redaktionelle Sammlung; fachliche Einordnung nach verlinkten Beiträgen und den dort genannten amtlichen Quellen.

Geprüft am 24.08.2026Nächste Prüfung: 24.02.2027