Fahreignung
Lexikon · Geprüft am 24.08.2026
Fahreignung
Kurzdefinition: Fahreignung ist die Fähigkeit, im Straßenverkehr sicher zu sein. Alter allein ist kein Kriterium.
In Deutschland gibt es für den Pkw-Führerschein kein Höchstalter und keine Pflichtuntersuchung für Senioren. Auch die immer wieder behauptete „Selbstauskunft ab 75" ist eine Falschmeldung: Weder im Bundesgesetzblatt noch beim Verkehrsministerium gibt es eine solche Regelung (CORRECTIV.Faktenforum, Januar 2026). Entscheidend sind Sehvermögen, Reaktion, Medikamente und Krankheiten, nicht das Alter. Wer unsicher wird, kann freiwillig prüfen lassen: Sehtest beim Augenarzt, Fahrsicherheitstraining, Beratung bei der Fahrschule.
Beispiel aus dem Alltag: Herr G., 79, merkt, dass ihn abends die Gegenlichter überfordern. Er lässt seine Augen prüfen, bekommt eine neue Brille und fährt nachts nicht mehr. Seine Fahreignung bleibt gegeben.
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Stand: August 2026. Quellen: CORRECTIV.Faktenforum „Keine neue Gesetzeslage ab 2026"; gesetze-im-internet.de Anlage 5 FeV.
Quellen und Stand
- Redaktionelle Sammlung; fachliche Einordnung nach verlinkten Beiträgen und den dort genannten amtlichen Quellen.
Geprüft am 24.08.2026Nächste Prüfung: 24.02.2027