Elektronische Patientenakte (ePA)
Lexikon · Geprüft am 24.08.2026
Elektronische Patientenakte (ePA)
Kurzdefinition: Die ePA ist ein digitaler Aktenordner für Gesundheitsdaten, den Patientinnen und Patienten selbst steuern.
Praxen und Kliniken mit Zugang legen Dokumente ab: Befunde, Medikamentenpläne, Entlassberichte. Wer auf die Akte zugreifen darf, entscheidet die Inhaberin oder der Inhaber, per App, Ordner für Ordner, zeitlich begrenzt. Die ePA ist für alle gesetzlich Versicherten angelegt; wer sie nicht möchte, kann sie ablehnen (Opt-out).
Beispiel aus dem Alltag: Frau S. wechselt in eine Fachklinik. Statt Aktenordner zu kopieren, gibt sie der Klinik für zwei Wochen Zugriff auf ihre ePA. Röntgenbilder und Medikamentenplan sind sofort da.
Verwandte Begriffe: E-Rezept, Telemedizin
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Stand: August 2026
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Quellen und Stand
- Redaktionelle Sammlung; fachliche Einordnung nach verlinkten Beiträgen und den dort genannten amtlichen Quellen.
Geprüft am 24.08.2026Nächste Prüfung: 23.02.2027