Barrierefreiheit

Lexikon · Geprüft am Erstellungsdatum

Barrierefreiheit

Kurzdefinition: Barrierefrei heißt: nutzbar für alle, auch mit Rollator, schlechtem Gehör, schwachem Sehen oder im Rollstuhl.

Der Begriff kommt aus dem Behindertengleichstellungsgesetz, meint aber im Alltag vieles, was uns alle betrifft: breite Türen, schwellenlose Eingänge, Aufzüge in Bahnhöfen, gut lesbare Beschilderung, Untertitel im Fernsehen, Websites mit großer Schrift. Barrierefrei ist nicht gleich behindert: Eine Rampe hilft auch dem Menschen mit Rollator, einer Handwagenmutter oder dem Boten mit Paketen.

Beispiel aus dem Alltag: Der Bahnsteig der kleinen Stadt hat einen Aufzug bekommen. Plötzlich fahren auch Frau E. mit ihrem Rollator und Herr K. mit seinem Kinderwagen wieder ohne Umweg über die Nachbarstation.

Verwandte Begriffe: AAL, Senioren-WG

Weiterlesen: Altersgerecht wohnen ohne Umzug · Barrierefrei unterwegs

Stand: August 2026

Quellen und Stand

  • Redaktionelle Sammlung; fachliche Einordnung nach verlinkten Beiträgen und den dort genannten amtlichen Quellen.