Pflegegrad beantragen: Der ehrliche Schritt-für-Schritt-Weg
wiemod Redaktion · Geprüft am 24.08.2026 · Nächste Prüfung: 24.02.2027
Das Wichtigste in Kürze
- Der Antrag ist ein Anruf bei der Pflegekasse; die Kasse muss Sie bei Formularen helfen lassen.
- Eine Woche Alltags-Tagebuch vor dem Termin wirkt stärker als jede Aussage.
- Bei Ablehnung lohnt Widerspruch oft: Viele Entscheidungen fallen nach Besserung des Dossiers anders aus.
Pflegegrad beantragen: Der ehrliche Schritt-für-Schritt-Weg
Der Weg zum Pflegegrad ist bürokratisch, aber kein Spießrutenlauf. Wer weiß, was der Gutachter sieht und hört, geht vorbereitet hinein. Hier ist der komplette Weg.
Schritt 1: Der Antrag
Ein Anruf genügt: Bei Ihrer Pflegekasse (also beim Zahler Ihrer Krankenversicherung) melden Sie den Pflegebedarf an. Das löst alles Weitere aus. Die Kasse schickt Formulare; ihre Mitarbeitenden müssen Ihnen auf Wunsch beim Ausfüllen helfen (§ 18 Absatz 1 SGB XI).
Zeitpunkt: Sobald absehbar ist, dass Hilfe länger als sechs Monate gebraucht wird. Es gibt keinen zu frühen Zeitpunkt.
Schritt 2: Die Vorbereitung, die den Unterschied macht
Führen Sie eine Woche Tagebuch
Notieren Sie täglich in Stichpunkten:
- Morgens: Aufstehen, Waschen, Anziehen: Wie viel Hilfe? Wie viele Minuten?
- Tagsüber: Toilette, Essen, Bewegung, Haushalt
- Abend/Nacht: Zubettgehen, nächtliche Hilfe nötig?
- Wer hilft? Familie, Nachbarn, Dienst?
Ehrlichkeit zählt: Schlechte Tage gehören hinein. Verharmlosen kostet Punkte; der Gutachter kennt Schönfärberei.
Sammeln Sie Unterlagen
Arztbriefe, Medikamentenplan, Entlassberichte, Liste der helfenden Personen. Alles, was den Bedarf belegt.
Schritt 3: Die Begutachtung
Der Gutachter oder die Gutachterin kommt ins Zuhause (in Ausnahmen auch im Krankenhaus). Bewertet wird nach fünf Modulen mit unterschiedlichen Gewichten:
| Modul | Gewicht |
|---|---|
| Mobilität | 10 % |
| Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % (kombiniert mit Verhalten) |
| Verhalten und psychische Problemlagen | (im kombinierten Modul) |
| Selbstversorgung | 40 % |
| Bewältigung von Therapien | 20 % |
| Alltag und soziale Kontakte | 15 % |
Quelle: Pflegebegutachtungs-Richtlinien nach § 17 Absatz 1a SGB XI (NBA), Stand August 2026.
Beim Termin: Die pflegebedürftige Person ist anwesend; eine Vertrauensperson dazu. Tagebuch liegt bereit, Kopie für den Gutachter. Hilfsmittel sichtbar zeigen. Nicht beschönigen und nicht dramatisieren: genau beschreiben.
Demenz-Besonderheit: Auch wer körperlich noch gut zurechtkommt, kann einen Pflegegrad bekommen: Verwirrtheit, Tag-Nacht-Umkehr und Antriebslosigkeit fließen in das kombinierte Modul ein.
Schritt 4: Der Bescheid
Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antrag soll entschieden sein (bei Übergang aus dem Krankenhaus: schneller). Der Bescheid nennt den Grad:
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat (Stand 08/2026) |
|---|---|
| 1 | kein Geld, aber 131 EUR Entlastungsbetrag |
| 2 | 347 EUR |
| 3 | 599 EUR |
| 4 | 800 EUR |
| 5 | 990 EUR |
Quelle: Pflege.de „Pflegegeld: Höhe und Anspruch" sowie DMRZ-Ratgeber „Pflegegeld 2026", beide abgerufen am 24.08.2026.
Schritt 5: Bei Ablehnung oder niedrigerem Grad
Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift beim Widerspruchsbüro der Pflegekasse. Ein guter Widerspruch enthält neue Fakten: ärztliche Atteste, detailliertes Tagebuch, Zeugenerklärungen. Sozialverbände (VdK, SoVD) unterstützen gegen Mitgliedsbeitrag; Pflegestützpunkte beraten kostenlos.
Realistische Erwartung: Ein relevanter Teil der Widersprüche führt zu besseren Einstufungen, besonders bei Demenz und bei Grenzfällen zwischen zwei Graden.
Oft vergessene Leistungen
Neben dem Pflegegeld gibt es mehr:
- Entlastungsbetrag: 131 EUR monatlich für jeden Pflegegrad, auch Grad 1; für Tagespflege, Kurzzeitpflege oder niedrigschwellige Angebote.
- Pflegesachleistung statt Pflegegeld (bei professionellem Dienst höher).
- Kombileistung: Mischung aus Geld und Dienst.
- Verhinderungspflege (Urlaub der pflegenden Person) und Kurzzeitpflege.
- Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 EUR für Umbauten.
- Beratungsgutschein für häusliche Pflegesituation (Pflicht ab Grad 2/3 halbjährlich).
Quelle: SGB XI §§ 45b, 40, 39, gesetze-im-internet.de. Geprüft am 24.08.2026.
Häufige Fragen
Kann ich den Gutachter ablehnen?
Nur aus wichtigen Grund (z.B. fachlich nicht passend); nicht einfach so. Beschwerden über Verhalten laufen über die Pflegekasse bzw. den MD.
Bringt ein Pflegetagebuch wirklich etwas?
Es gehört zu den wirksamsten Vorbereitungsschritten, weil es den Alltag konkret macht. Unsere Checkliste TOOL-04 enthält eine Vorlage dafür.
Dieser Artikel ersetzt keinen Besuch bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Quellen und Stand
- SGB XI §§ 14 bis 18 (Begutachtung, NBA-Modulsystem mit Gewichten), gesetze-im-internet.de
- Pflegegeld-Tabelle 2026: Pflege.de und DMRZ-Ratgeber, abgerufen 24.08.2026
- Entlastungsbetrag 131 EUR: SGB XI § 45b
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 EUR: SGB XI § 40 Absatz 4
- Widerspruchsfrist ein Monat: SGB X § 66
Geprüft am 24.08.2026Nächste Prüfung: 24.02.2027
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